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BausparenSie möchten sich über das Thema Bausparen, Bausparkassen und Bausparverträge umfassend informieren? Wir beraten Sie, individuelle, unabhängig und auf höchstem Niveau. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Onlineanfrage!
| | | | Bausparen mit EHV VersicherungenGünstigstes Bauspar-Angebot durch neutralen Vergleich aller Angebote.
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EHV Versicherungsmakler vergleicht ständig Hunderte von Angeboten zum Bausparen hinsichtlich Preis und Leistung. Nur Bausparkassen, die wirklich gute Konditionen und Bedingungen zum Bausparen bieten und dem Verband der privaten Bausparkassen angehören, werden in unser Portfolio aufgenommen und unseren Kunden angeboten.
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| | | Bausparvertrag abschliessenBevor man einen ein Bausparvertrag ansparen kann, muss man natürlich erst einmal ein Bausparkonto eröffnen bzw. einen Bausparvertrag abschließen. Wo sollte man dieses am besten tun? Bausparkassenvertreter, Banken und Sparkassen bieten immer nur eine einzige Bausparkasse an, so dass wir zum Abschluss eines Bausparvertrages bei einem unabhängigen Versicherungs- oder Finanzmakler raten. Denn dort haben Sie die Auswahl unter mehreren Bausparkassen und mehreren Bausparverträgen und können so individuell das beste Bausparangebot erhalten.
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| | | Die richtige BausparsummeBei der Festlegung der Bausparsumme passieren die häufigsten Fehler. Vermittler von Bausparverträgen verdienen umso mehr, je höher die abgeschlossene Bausparsumme ist. Deshalb verlieren sie manchmal das Kundeninteresse aus den Augen und neigen aus purem Eigeninteresse dazu, die Bausparsumme übertrieben hoch anzusetzen. Richtig ist: die Bausparsumme sollte ungefähr das Doppelte Ihres Endguthabens nicht übersteigen.
Ein Beispiel: Wer 7 Jahre lang monatlich 100 € anspart, hat insgesamt 8.400 € eingezahlt.
Hinzu kommen die Zinsen (z.B. 920 €, je nach Tarif auch mehr oder weniger)
Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie (z.B. 630 €)
Das Endguthaben beträgt demnach 9.950 €.
Das Doppelte davon sind 19.900 €.
Die Bausparsumme sollte dann max. 20.000 € betragen.
Höhere Bausparsummen als das Doppelte des Endguthabens sind grundsätzlich nicht sinnvoll.
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| | | Einzahlungen in den BausparvertragObwohl der Begriff "Bausparvertrag" einen gewissen Sparzwang suggeriert, genießen Sie bei einem Bausparvertrag absolute Sparfreiheit.
Es gibt keinen Sparzwang
Sie können einzahlen, wann immer Sie wollen
Sie können einzahlen, wie viel Sie wollen
Sie können regelmäßig oder unregelmäßig oder gar nicht einzahlen.
Es gibt nur zwei kleine Einschränkungen beim Ansparen: Die Bausparkasse hat einen vertraglichen Anspruch darauf, dass mindestens die Abschlussgebühr eingezahlt wird. Aber uns ist keine Bausparkasse bekannt, die auf diesem Recht beharren würde.
Wenn Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat, sind keine weiteren Einzahlungen möglich. Für weitere Einzahlungen müsste dann ein separates Bausparkonto angelegt oder die vorhandene Bausparsumme erhöht werden. Beides ist aber problemlos möglich.
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| | | Bausparen und staatliche FörderungDa mit einem Bausparvertrag sehr häufig auch Wohneigentum erworben wird, welches ja bekanntermaßen eine sehr gute Altersvorsorge ist, fördert der Staat seit jeher das Bausparen.
Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann von seinem Arbeitgeber eine Zulage von bis zu 40 € monatlich (die so genannten vermögenswirksamen Leistungen) erhalten.
Zusätzlich erhalten Ledige/Verheiratete, die nicht mehr als 17.900/35.800 € zu versteuerndes Einkommen haben, vom Finanzamt 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf die in den Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, max. jedoch von 470 € jährlich.
Zusätzlich erhalten Ledige/Verheiratete, die nicht mehr als 25.600/51.200 € zu versteuerndes Einkommen haben, vom Finanzamt 8,8 % Wohnungsbauprämie auf alle Einzahlungen (soweit hierfür nicht schon Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wurde), max. jedoch von 512 €/1.024 € jährlich.
Die höchstmögliche Bauspar-Förderung erhalten Sie demnach, wenn Sie monatlich 40 € vermögenswirksame Leistungen und monatlich 43 € (Ledige) bzw. 86 € (Verheiratete) eigene Sparleistungen in den Bausparvertrag einfließen lassen.
Zusätzlich erhalten Sie auf alle Einzahlungen die vertraglich vereinbarten Zinsen von der Bausparkasse. Einzige Bedingung für diese Zulagen: der Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen bleiben, notfalls auch ohne eigene Einzahlungen!
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| | | Die Laufzeit des BausparvertragesEin Bausparkonto wird wie ein Sparbuch auf unbestimmte Zeit eröffnet, es läuft so lange Sie wollen und so lange Sie nicht kündigen!
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| | | Bausparvertrag AuszahlungDie Auszahlung Ihres Bausparguthabens können Sie jederzeit beantragen. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten, das heißt: wenn Sie am 1.1. kündigen, wird Ihr Bausparkonto am 1.7. aufgelöst und das Guthaben an Sie ausgezahlt. Selbstverständlich können Sie Ihr Bausparguthaben aber auch sofort ausgezahlt bekommen. In diesem Falle behalten die Bausparkassen – genauso wie Banken und Sparkassen dies beim Sparbuch tun – lediglich eine kleine Vorfälligkeitsentschädigung ein.
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| | | Bausparvertrag - Kosten und GebührenBausparkassen, die wir empfehlen, berechnen beim Bausparvertrag keine Kontoführungsgebühren! Die meisten Bausparkassen jedoch stellen Ihren Kunden für die Führung des Bausparkontos Monat für Monat Gebühren in Rechnung. Unser Tipp: machen Sie einen großen Bogen um solche Bausparkassen! Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Sie für Ihr Geld, das Sie der Bausparkasse zur Verfügung stellen und mit dem die Bausparkasse arbeitet, Monat für Monat auch noch Gebühren zahlen sollen! Die einzige Gebühr, die beim Bausparvertrag entrichtet werden muss, ist die Abschlussgebühr. Diese beträgt je nach Bausparkasse und Bauspar-Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme und kann mit den geplanten Einzahlungen verrechnet werden. Einige Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr aber in voller Höhe, wenn der Kunde bei Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.
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| | | Modernisierung und RenovierungBausparen kann sowohl zur Modernisierung der eigenen Immobilie als auch zur Renovierung der eigenen Mietwohnung eingesetzt werden. Jeder kennt es doch: nicht nur Menschen, sondern auch Häuser und Wohnungen altern und bedürfen von Zeit zu Zeit einer „Frischzellenkur“.
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| | | Im Allgemeinen geht man von folgenden Lebensdauern aus: 2-5 Jahre – Tapeten
10-15 Jahre – Heizungsanlage
15-20 Jahre – Badezimmer, Fenster, Türen
20-25 Jahre – Außenanstrich
25-30 Jahre – Wasserrohre
30-40 Jahre – Dacheindeckung
Nach Ablauf dieser Zeitspannen ist eine Renovierung oder Modernisierung erforderlich. Damit die Kosten (z.B. 10.000 € für ein neues Bad oder 20.000 € für ein neues Dach) nicht so ein großes Loch in die Kasse reißen, sorgen Sie am besten mit einem Bausparvertrag vor. Sie kennen doch den Werbeslogan einer deutschen Bausparkasse: „Bausparen – die Krankenversicherung für ihr Haus.“
Schon regelmäßige kleinere Sparraten von z.B. 50 € sorgen dafür, dass Sie keine Renovierung oder Modernisierung mehr fürchten müssen. Und so ganz nebenbei steigert die regelmäßige Instandhaltung auch den Wert Ihrer Immobilie. Oder würden Sie ein heruntergekommenes, Jahrzehnte lang nicht renoviertes Haus kaufen oder gar in ihm wohnen wollen?
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Welcher Bausparvertrag ist der Richtige?Grundsätzlich bietet jede Bausparkasse Bausparverträge für Renovierung oder Modernisierung an. Wie jedoch schon in den Rubriken Ansparung Bausparvertrag und Bauspardarlehen geschildert, empfehlen wir Ihnen eine Bausparkasse, die
hohe Sparzinsen
niedrige Darlehenszinsen
flexible Darlehensbedingungen
keine Darlehensgebühr
keine Kontoführungsgebühren
bietet. |
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