Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen Wir bieten speziell auf Sie und Ihr unternehmerisches Risiko abgestimmte Lösungskonzepte, diese geben uns die Möglichkeit unsere Kunden und Mandanten optimal abzusichern, für einen der günstigsten Beiträge am Markt. Wir beraten Sie, individuelle, unabhängig und auf höchstem Niveau. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Onlineanfrage! |
| | | Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Dienstleistung Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet grundsätzlich jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch seinen Betrieb bzw. seine betriebliche Tätigkeit, also auch durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Fehler bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand vorhersehen kann. Diese können schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung nach oben hin gibt es nicht! Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche können Sie sich als Betriebsinhaber schützen, mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung nimmt Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Geschädigten ab und klärt Ansprüche, sie übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Ihr Unternehmen ab.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personenschäden Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Menschen Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen, Vermögensschäden Vermögensbeeinträchtigungen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind – bis 75.000 EUR im Versicherungsjahr, für die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsunternehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts schadenersatzpflichtig gemacht wird. Versicherungsschutz besteht neben Ihnen auch für alle Betriebsangehörige, einschließlich der bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter, für ihre gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Tätigkeit in dem versicherten Betrieb. |
Was umfasst die Leistungspflicht? die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
Mitversichert sind z.B. Bearbeitungsschäden bis 10.000 EUR Erweiterte Deckungssummen in der Vorsorgeversicherung Das Vermietrisiko bis 12.500 EUR Jahresmietwert Abhandenkommen und Beschädigung der Belegschaftshabe (bis 25.000 EUR im Versicherungsjahr) Gegenseitige Ansprüche von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers untereinander wegen Sachschäden (über 25 EUR) Schlüsselverlust bei kurzfristiger Überlassung (bis 15.000 EUR im Versicherungsjahr) ein nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtiger Hub- oder Gabelstapler Mietsachschäden (bis 50.000 EUR im Versicherungsjahr) Die Haftung als Bauherr bis 25.000 EUR Bausumme Arbeiten auf fremden Grundstücken (soweit hierfür nicht ein gesonderter Beitrag ausgewiesen ist) Teilnahme an Ausstellungen und Messen Gelegentliches Verleihen von Gerüsten Besitz und Verwendung von Kranen und Winden Die Haftung aus Betriebsveranstaltungen Sozialeinrichtungen Sanitätsstationen und -Personal Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen sowie Bolzenschußgeräten Reklameeinrichtungen, Leuchtröhren etc. Auslandsschäden innerhalb Europas Umweltbasisrisiko mit Kleingebinderegelung
zusätzlich ist der Einschluss folgender Gefahren möglich: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Haus- und Grundstücksrisiko (Vermietung über 12.500 EUR Mieteinnahmen jährlich) Gewässerschadenanlagenrisiko Erweiterte Produkthaftpflicht Strahlenschäden Umweltschäden Durch Umwelteinwirkung von Anlagen im Sinne des BImSchG, KrW-/AbfG, UmweltHG oder WHG durch Tätigkeiten an, mit oder für diese Anlagen Exporte außerhalb Europas Privat-Haftpflicht (PHV) Jagdhaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Sonstige Nebenrisiken |
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