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Haus und Bau VersicherungenSpezielle Lösungskonzepte geben uns die Möglichkeit unsere Kunden und Mandanten optimal abzusichern, für einen der günstigsten Beiträge am Markt. Nutzen Sie die Möglichkeiten unseres Onlineangebotsrechners und unserer Onlineanfrage. Vergleichen Sie Ihren bisherigen Gebäudeversicherungsbeitrag!
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| | | Die Haus und Bau VersicherungenBauversicherungen - Was vor und nach dem Bau abgesichert werden sollte und muss (zum Bsp. für Darlehensgeber). Bevor ein Gebäude steht, muss viel geschehe, aber es kann auch viel passieren, so zum Beispiel durch ein Feuer oder einen Sturm, der ein im Bau befindliches Gebäude beschädigen oder zerstören kann. Natürlich auch Personen, die sich beim Betreten einer Baustelle verletzen können. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes!
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| | | Wohngebäudeversicherungen Wohngebäudeversicherung Gebäudeversicherung Gebäudeversicherungen egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude Wir versichern Ihr Haus, weil es für Sie und viele andere Menschen einen der größten Vermögenswerte darstellt. Ein schönes Gefühl, gut versichert zu sein!
EHV Versicherungen sorgt für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Ihr Haus durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Rohrbruch, Vandalismus und andere versicherte Gefahren zu Schaden kommt - nicht nur in Stuttgart, sondern bundesweit. Auch wenn Ihr Gebäude direkt neben einer Diskothek liegt oder denkmalgeschützt ist, wenn Sie ein Ferienhaus versichern möchten oder Sie neben einer Tankstelle wohnen, können wir Ihr Gebäude versichern und dies zu sehr günstigen Konditionen mit einem exklusiven Versicherungsschutz! nicht in der Bauleistungsversicherung einzubeziehen sind:
Gärtnerische Anlagen
Grundstück
Erschließung
Abbrucharbeiten
Baunebenkosten (Architekten- u. Ingenieurgebühren)
Vertragsdauer max. 24 Monate
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| | | Versicherte Sachen:Allgemeiner Gebäude-Hochbau in schlüsselfertiger, Ausführung (Neubau, Umbau, Anbau, Erweiterung, Aufstockung oder Sanierung), z.B.:
Ein- u. Zweifamilienhäusern Wohn- u. Geschäftshäusern Kaufhäusern, Einkaufszentren Büro- u. Verwaltungsgebäuden Industriehallen Hotels Schulen, Kindergärten, Turnhallen Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien Theater, Konzerthallen
Entschädigung wird geleistet für unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Bauleistungen während der Bauzeit, verursacht z.B. durch:
höhere Gewalt, Elementarereignisse Konstruktions- u. Materialfehler Handlungen unbekannter Personen Unachtsamkeit Ungeschicklichkeit
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| | | Was ist versichert? alle Bauleistungen, Baustoffe u. Bauteile einzubauende Bestandteile Einrichtungsgegenstände Außenanlagen, mit Ausnahme Gartenanlagen und Pflanzungen Glasbruch bis zum Haftungsende gem. § 8 ABN
Beginn des VersicherungsschutzesDie Haftung des Versicherers beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (erster Spatenstich).
Die Versicherungssumme ist die vertragliche Bausumme aller Bauleistungen. Hierzu zählen auch die Außenanlagen, als wesentlicher Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände und der Wert aller Eigenleistungen und Lieferungen des Auftraggebers und, falls der Antragssteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Mehrwertsteuer.
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| | | Mögliche Deckungserweiterungen Diebstahl, mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile - § 2 ABN Nr. 2
unvorhergesehne Schäden –Klausel 50
Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz Klausel 55 (nur auf Anfrage)
Aggressives Grundwasser – Klausel 56
Undichtigkeit u. Wasserdurchlässigkeit – Klausel 57
Bergbaugebiete – Klausel 58
Gefahr des Aufschwimmen – Klausel 59
Gewässerbereiche – Klausel 60 (auf Anfrage)
Schäden durch Sturm u. Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken – Klausel 70
Innere Unruhen – Klausel 84
Streik u. Aussperrung – Klausel 85
Erweiterungen zu §§ 4, 5, 7, 8, 9 u. 10 ABN
Erweiterungen zu § 10 Nr. 4b, 6c u. § 14 Nr. 1 ABN
Erweiterung Brand, Blitzschlag oder Explosion
sowie Löschen oder Niederreißen bei Ereignissen § 2 Nr. 6 (auf Anfrage)
BauherrenhaftpflichtversicherungIn Verbindung mit der Bauleistungsversicherung bzw. auch als Einzeltarif können wir Ihnen die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu besonders günstigen Konditionen anbieten!
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Gefahren für den BauherrenWährend der Bauzeit können unvorhergesehene Ereignisse (durch Dritte – keine Bekannten des Bauherren) und Folgekosten eintreten. Das gilt auch dann wenn ein Architekt mit der gesamten Bauleitung beauftragt wurde. Denn: Gerade wenn mehrere Firmen gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind, ist es besonders schwierig den Schadenverursacher ausfindig zu machen. Diese werden eben durch diesen Bereich abgedeckt.
Versicherte RisikenVersicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleistung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- u. Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. Bauen in Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen ist bis 25.000 EUR prämienfrei mitversichert.
Als nicht versicherte Risiken gelten Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse
Abbruch-, Einreißarbeiten und Sprengungen
Deckungssumme(auch einzeln wählbar)
3 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden
5 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden
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