PrivathaftpflichtWir bieten Individuelle auf Sie abgestimmte Haftpflicht-Lösungskonzepte, für Familien, Singles und Senioren, schon ab ca. 4,00 € monatlich. Nutzen Sie die Vorteile unseres Onlineangebotsrechners!
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| | | Die Privathaftpflichtversicherung(PHV) ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung.
aber:
Was passiert, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen?
Oder wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt, den Sie hätten streuen müssen?
Oder wenn Ihre Kinder Nachbar’s Scheibe beim Fußball spielen zerstören?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 BGB) ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der Dritten einen Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden zufügt. Hier haftet jede Privatperson in unbegrenzter Höhe! Vorsorge muss privat erfolgen, soll Ihr Vermögen schützen, aber dieses nicht kosten. Daher haben wir individuelle und günstige Lösungen in der Privathaftpflicht für Sie.
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Was sollte die Privathaftpflicht beinhalten? Die Privathaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von mind. 3 Mio. Euro (besser 5 Mio. Euro) beinhalten. Eine Absicherung mit niedrigeren Deckungssummen kann im Schadenfall eventuell nicht ausreichen. Je nach Wunsch sollte die Privathaftpflicht noch einige Zusatzbausteine (je nach Ihrer Lebenslage) beinhalten:
Forderungsausfall (oder auch Ausfalldeckung genannt) in der Privathaftpflicht, hier springt Ihre eigene Privathaftpflicht für Schäden die ein Dritter Ihnen zufügt ein, wenn dieser z.B. mittellos ist und Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. So sind Sie geschützt, wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben und der Verursacher Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann.
Schlüsselschäden in der Privathaftpflicht, falls Sie einen Sicherheitsschlüssel z.B. für Ihre private Schließanlage in Ihrem Wohnhaus besitzen und diesen verlieren, kann es passieren, dass aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss - je nach Größe bis zu 15.000 Euro Schaden.
Verzicht der Einrede bei deliktunfähigen Kindern in der Privathaftpflicht, immer wieder kommt es bei Schäden durch Kinder unter 7 Jahren zu Problemen. Da Kinder in diesem Alter nicht haftbar gemacht werden können, brauchen Sie auch lt. Gesetz nicht für Schäden aufkommen. Trotzdem bleibt oft die "moralische" Haftung gegenüber Nachbarn oder Freunden, wenn der kleine Sohn oder Tochter mal etwas angestellt hat. Hier können Sie die "Einrede der Deliktunfähigkeit" ausschließen. Die Privathaftpflicht prüft dann nur noch, ob der Schaden an sich versichert ist
nicht aber, ob Sie z.B. Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
geliehen, gemietet ab einer Schadenshöhe von 2.500 €
Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und zugeschnitten, bieten wir Ihnen günstige und hervorragende Absicherungen für Singles, Familien und Senioren!
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